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© LME RLP 2016

Benutzung von Prüfmitteln der Eichverwaltung

Für die Eichung von Waagen werden geprüfte Normalgewichstücke benötigt. Neben einem Belastungsfahrzeug stellt das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz hierfür auch einzelne Normalgewichtstücke zur Verfügung. Darüber hinaus können diese auch zum Kalibrieren und Justieren von Waagen aber auch für Belastungsproben Fahrstühlen, Rolltreppen, Kränen, usw. verwendet werden. 
Selbstverständlich sind diese Gewichtstücke an die nationalen Normale der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) rückverfolgbar angeschlossen. 

In der Zentrale des LME RLP in Bad Kreuznach und bei unseren Servicepartnern

Transporta Wittlich
Internationale Spedition GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 7
54516 Wittlich
Tel.: 06571 9710-0
Fax: 06571 9710-26
Mail: marcialis(at)transporta.de
Informationen Gewichte Wittlich

 

und 

GB Spedition + Kurier GmbH
Daimlerstraße 13
67269 Grünstadt
Tel.: 06359 9323-0
Fax: 06359 81203
Mail: info(at)gb-spedition.de
Informationen Gewichte Grünstadt

 

stehen Gewichtstücke von 10 kg, 20 kg, 50 kg und 500 kg zur Verfügung. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit Gewichtsätze in Kästen mit kleineren Nennwerten gegen Gebühr in Anspruch zu nehmen.

Hinweise zur Ladungssicherung entnehmen Sie bitte den Dokumenten:

Vereinbarung für die Vermietung von Gewichtstücken

Transporthinweise Gewichtstücke

Die Abwicklung der Vermietung erfolgt durch unser Servicecenter:

Telefon: 0671 79486-0 
Telefax : 0671 79486-299 
E-Mail: Poststelle(at)lme.rlp.de

Zusätzlich besteht die Möglichkeit über die hessische Eichdirektion Normalgewichtstücke zu mieten. Servicepartner für die hessische Eichdirektion ist:

Schimansky GmbH & Co.
Spedition KG
Nassaustraße 17
65719 Hofheim-Wallau
Ansprechpartner:
Herr Volker Stroh
Tel. : 06122 8087-10
Fax : 06122 8087-79
E-Mail: ctl1(at)schimansky-spedition.de

 

Neue Gebühren für die Benutzung von Prüfmitteln

Ab 10. Juli 2015 gelten für die Benutzung von Prüfmitteln der Eichverwaltung für Messungen nach dem Eichrecht folgende Gebühren:

Gewichtstücke 

für die ersten 3 Tage pro 10 kg

jeden weiteren Tag pro 10 kg

0,40 EUR

0,40 EUR

 

Gewichtsätze in Kästen

für die ersten 3 Tage pro Kasten

für jeden weiteren Tag pro Kasten

8,00 EUR

8,00 EUR

 

Für die Herrichtung verschmutzter oder beschädigt  zurückgegebener Gewichtstücke oder Gewichtsätze in Kästen wird eine Gebühr nach Zeitaufwand berechnet. Bei der Ermittlung der Gebühren werden auch arbeitsfreie Tage (Samstage und Sonntage sowie Feiertage) mitgerechnet.

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