Prüfung von Normalen zur Verwendung im gesetzlichen Messwesen
Zur Gewährleistung der Messrichtigkeit, bietet das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz, den Verwendern von Prüfmittel (Hersteller, Instandsetzer, …) die Durchführung der vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfungen an.
Hierzu erhalten Sie eine Prüfbescheinigung, mit den Messwerten der jeweiligen Prüfpunkte sowie der dazugehörigen Messunsicherheit.
Die Kalibrierung von Messgeräten und Prüfung von Normalen erfolgt auf Grundlage der Entgeltregelung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kalibrierung von Messgeräten und Prüfung von Normalen.