Marktüberwachung
Die Binnenmarktpolitik Europas mit dem Abschaffen von Handelshemmnissen macht es erforderlich, dass als Gegenpol zur wachsenden Herstellerverantwortung eine starke Marktüberwachung durch die Mitgliedstaaten aufgebaut wird. Durch das föderale System sind in Deutschland die Bundesländer für die Marktüberwachung zuständig. In Rheinland-Pfalz nimmt diese Aufgabe für die Bereiche des Eichrechts, der Energieeffizienz und des Medizinprodukterechts das Landesamt für Mess- und Eichwesen
Für den Bereich des gesetzlichen Messwesens (Eichrecht) wurde von der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) ein länderübergreifendes Marktüberwachungskonzept sowie ein Marktüberwachungsprogramm veröffentlicht. Beide Dokumente stehen hier zum Herunterladen bereit: