Marktüberwachung Effizienzkennzeichnung und Ökodesign
Das LME RLP ist seit 2006 zuständig für die Überwachung der Energieverbrauchskennzeichnung bei Haushalts- und anderen elektrischen Geräten und Kraftfahrzeugen und seit 2014 auch für die Kennzeichnung von Reifen.
Des Weiteren kam in 2014 noch die Zuständigkeit für die Überwachung von energieverbrauchsrelevanten Produkten hinzu; besser bekannt als "Ökodesignverordnung".
Für den Bereich der Effizienzkennzeichnung finden Sie hier einige Informationen zu den Pflichten der Händler und Lieferanten..
Pflichten von Händlern zur Effizienzkennzeichnung
Reskalierung der Effizienzetiketten ab dem 01. März 2021
Mit der Veröffentlichung der folgenden Delegierten Verordnungen werden ab dem 01. März 2021 neue Effizienzlabel für die genannten Produktgruppen eingeführt:
- (EU) 2019/2013: Displays und Fernseher
- (EU) 2019/2014: Haushaltswaschmaschinen und -waschtrockner
- (EU) 2019/2016: Haushaltskühlgeräte
- (EU) 2019/2017: Haushaltsgeschirrspüler
- (EU) 2019/2018: Kühlgeräte für den Direktverkauf
- (EU) 2019/2015: Lichtquellen (Einführung ab dem 01. September 2021)
Neben der Vereinheitlichung der Effizienzklassen (Bereich von A bis G; kein A+ bis A+++ mehr) wurden bei einigen Produkten auch die Mess- und Berechnungsverfahren für die Labelangaben angepasst. Daher lassen sich die Werte auf den "alten" Label und dem "neuen" Label nicht unmittelbar vergleichen.
Diese neuen Label werden seit dem 01. November 2020 den Geräten beigelegt. Sie dürfen aber erst ab dem 01. März 2021 auf den Geräten im Handel gezeigt werden.
Hier bekommen Sie weiterführende Informationen zu diesem Thema.
Links ist ein Label im neuen Design für eine Haushaltswaschmaschine abgebildet.