Abgasmessgeräte

Eichpflicht für Abgasmessgeräte für KFZ entfällt ab dem 03. November 2021

Mit Inkrafttreten der dritten Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung zum 03.11.2021 ist die Verwendung von Messgeräten für die Abgasuntersuchung von Kraftfahrzeugen für die amtliche Überwachung des öffentlichen Verkehrs vom Anwendungsbereich des Mess- und Eichgesetzes und der Mess- und Eichverordnung ausgenommen worden.

Die Eichung dieser Messgeräte muss/kann ab dem 03. November 2021 nicht mehr erfolgen.