Symposium über Ausschankmaße im Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz

Neue Bestimmungen für Ausschankmaße ab 01.01.2015

Das Landesamt für Mess- und Eichwesen hat am 08.04.2014ein Symposium über die Auswirkungen des neuen Mess- und Eichgesetzes (MessEG) auf das Inverkehrbringen von Ausschankmaßen in Bad Kreuznach durchgeführt. Über 45 Wirtschaftsakteure haben sich über die neuen Regelungen des Mess- und Eichgesetzes im Hinblick auf die Ausschankmaße informiert. Teilgenommen haben fast alle Hersteller von Ausschankmaßen aus Rheinland-Pfalz aber auch einige in- und ausländische Hersteller aus Baden-Württemberg, Hessen, Italien und Österreich. 

Besonders betroffen von den neuen Regelungen sind die Hersteller durch die Verkürzung der Geltungsdauer der Ausnahmetatbestände im bisherigen Eichgesetz. Ab 01.01.2015 dürfen daher keine Ausschankmaße mit Herstellerkennzeichen in Verkehr gebracht werden. Ausschließlich das Inverkehrbringen von Ausschankmaßen mit einer CE-Kennzeichnung ist dann noch zulässig.

Im Rahmen des Workshops wurden von den Mitarbeiterinnen  und Mitarbeitern des Landesamtes fachliche Hilfestellungen angeboten und mit den Teilnehmern diskutiert, welche die Umstellung auf die neuen Regelungen erleichtern.

 

Bei Rückfragen steht den Wirtschaftsakteuren das Service Center unter der Telefonnummer 0671 794860 als erster Ansprechpartner zur Verfügung.