Seit dem 01.06.2023 kann für die Eichung von Taxametern und Wegstreckenzählern online ein Termin vereinbart werden.

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Entgegen der derzeitigen Darstellungen in den Medien hat das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz nicht untersagt, auf Kundenwunsch halbierte Brote zu verkaufen. Es wurden auch keinerlei Bußgelder festgesetzt. Bäckereien dürfen weiterhin halbierte Brote verkaufen.

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