Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
Der Verwender bestätigt, dass ein Antrag zur Eichung des Messgerätes mindestens 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist gestellt wurde oder bei einem Eichantrag der weniger als 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist gestellt wurde die Weiterverwendung des Messgerätes gestattet wurde und daher das Messgerät einem geeichten gleichgestellt ist.
Als Instandsetzer bestätige ich mit dieser Instandsetzungsbenachrichtigung die ordnungsgemäße Durchführung einer Instandsetzung am vorgenannten Messgerät.
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