Benutzung von Prüfmitteln der Eichverwaltung

Für die Eichung von Waagen stellt das Landesamt für Mess- und Eichwesen geprüfte Normalgewichtstücke zur Verfügung.

Darüber hinaus können diese auch zum Kalibrieren und Justieren von Waagen aber auch für Belastungsproben von Fahrstühlen, Rolltreppen, Kränen, usw. verwendet werden. 
Selbstverständlich sind diese Gewichtstücke an die nationalen Normale der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) rückverfolgbar angeschlossen. 

In der Zentrale des LME RLP in Bad Kreuznach und bei unseren Servicepartnern

Transporta Wittlich
Internationale Spedition GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 7
54516 Wittlich

Telefon: +49 6571 9710-0
Telefax: +49 6571 9710-26
Mail: dispo(at)transporta.de
Informationen Gewichte Wittlich

und

GB Spedition + Kurier GmbH           
Daimlerstraße 13
67269 Grünstadt
Telefon: +49 6359 9323-0
Telefax: +49 6359 81203
Mail: info(at)gb-spedition.de
Informationen Gewichte Gründstadt

 

stehen Gewichtstücke von 10 kg, 20 kg, 50 kg und 500 kg zur Verfügung. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit Gewichtsätze in Kästen mit kleineren Nennwerten gegen Entgelt in Anspruch zu nehmen.

Hinweise zur Ladungssicherung entnehmen Sie bitte den Dokumenten:

Vereinbarung für die Vermietung von Gewichtstücken

Transporthinweise Gewichtstücke

Die Abwicklung der Vermietung erfolgt durch unser Servicecenter:

Telefon: +49 671 79486-0 
Telefax: +49 671 79486-299 
E-Mail: Poststelle(at)lme.rlp.de

Zusätzlich besteht die Möglichkeit über die hessische Eichdirektion Normalgewichtstücke zu mieten. Servicepartner für die hessische Eichdirektion ist die Spedition:

 

Schimansky GmbH & Co.
Spedition KG
Nassaustraße 17
65719 Hofheim-Wallau
Ansprechpartner:
Herr Volker Stroh
Telefon: +49 6122 8087-10
Telefax: +49 6122 8087-79
E-Mail: ctl1(at)schimansky-spedition.de

Entgelte für die Benutzung von Prüfmitteln:

Ab dem 01. März 2021 gelten für die Benutzung von Prüfmitteln der Eichverwaltung für Messungen nach dem Eichrecht neue Entgelte. Die genannten Beträge sind um die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % zu erhöhen.

Gewichtstücke 

für die ersten 3 Tage pro 10 kg    

jeden weiteren Tag pro 10 kg

0,40 EUR

0,40 EUR

 

Gewichtsätze in Kästen

für die ersten 3 Tage pro Kasten

für jeden weiteren Tag pro Kasten

8,00 EUR

8,00 EUR

 

Für die Herrichtung verschmutzter oder beschädigt  zurückgegebener Gewichtstücke oder Gewichtsätze in Kästen wird eine Gebühr nach Zeitaufwand berechnet. Bei der Ermittlung der Gebühren werden auch arbeitsfreie Tage (Samstage und Sonntage sowie Feiertage) mitgerechnet.