Logo für das Transparenzgesetz. © Staatskanzlei RLP / Sell
Nach dem am 01. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen. Wenn Sie dieses Recht als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
Ein Piktogramm mit dem Wort START. © pixabay.com
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