Eichung

Die Eichung ist eine hoheitliche Tätigkeit, bei der die Übereinstimmung eines Messgerätes mit den allgemeinen und speziellen Anforderungen überprüft und durch die Aufbringung des Eichkennzeichens kenntlich gemacht wird.

Die Eichung ist immer in die Zukunft gerichtet und soll, bei ordnungsgemäßer Handhabung des Messgerätes, für den Zeitraum der gesetzlich festgelegten Eichfrist die Richtigkeit der Messungen und Messwerte garantieren.

Eichungen werden in den Bereichen amtlicher Verkehr, geschäftlicher Verkehr und Messungen in öffentlichem Interesse durchgeführt.

In § 6 der Mess- und Eichverordnung sind diese drei Bereiche definiert:

Amtlicher Verkehr ist jede von einer Behörde oder in ihrem Auftrag zu öffentlichen Zwecken vorgenommene Handlung, die auf eine Rechtswirkung nach außen gerichtet ist; der amtliche Verkehr umfasst auch die Erstattung von Gutachten für staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Verfahren oder in Schiedsverfahren.

Geschäftlicher Verkehr ist jede Tätigkeit, die nicht rein privater, innerbetrieblicher oder amtlicher Natur ist, sofern dabei Messwerte ermittelt oder verwendet werden, die geeignet sind, den wirtschaftlichen Wert einer Sache oder einer Dienstleistung näher zu bestimmen.

Messung im öffentlichen Interesse ist jeder Messvorgang außerhalb des geschäftlichen und amtlichen Verkehrs, bei dem die Verwendung eines dem Mess- und Eichgesetz und dieser Verordnung entsprechenden Messgeräts durch Rechtsvorschrift angeordnet ist.