Die Marktüberwachungsbehörden der Länder haben in einer bundesweiten Aktion rund 107.000 Elektrogeräte, Pkw und Reifen bei Anbietern vor Ort und im Internethandel auf die korrekte Kennzeichnung mit dem sogenannten Energielabel überprüft. Das Energielabel dient Verbrauchern als schnelle und einfache Informationsquelle über den Energieverbrauch und die Leistung bestimmter Produkte wie Staubsaugern, Waschmaschinen, Kühlschränken, Pkw oder Reifen. Daher sind die Händler verpflichtet, das Energielabel gut sichtbar an den Produkten anzubringen.
Bei der Aktion haben die Behörden in ganz Deutschland über 7.300 Produkte (rund 6,8 Prozent) beanstanden müssen. Im Vergleich zur letztjährigen Schwer-punktaktion (6,6 Prozent) bedeutet dies einen geringfügigen Anstieg der Bean-standungsquote um 0,2 Prozent. Die Behörden haben insbesondere Produkte beanstandet, bei denen das Energielabel ganz gefehlt hat oder bei denen das Label an einer für die Verbraucher nur schwer sichtbaren Stelle angebracht worden war.
Die höchste Beanstandungsquote gab es mit 9,3 Prozent bei Staubsaugern, gefolgt von Pkw mit 8,7 Prozent sowie Lampen und Leuchten mit 8 Prozent. Hingegen mussten die Marktüberwachungsbehörden Elektrobacköfen nur in 1,6 Prozent der Fälle beanstanden. Auch Waschmaschinen (4 Prozent), Kühl und Gefrierschränke (4,1 Prozent) oder Reifen (5,5 Prozent) waren unterdurch-schnittlich oft zu beanstanden.
Die Marktüberwachungsbehörden haben bei der Aktion bundesweit insgesamt 1.011 Händler kontrolliert. Hierunter befanden sich 227 Elektrofachmärkte, 153 Autohäuser, jeweils 89 Möbelhäuser und Küchenstudios sowie 186 Internet-händler. Bei 385 Händlern haben die Behörden oftmals mehrere Geräte bean-standen müssen. Dies entspricht einer Quote von 38,1 Prozent und stellt gegenüber dem letzten Jahr (49,6 Prozent) einen Rückgang um über zehn Prozent dar. Nach Ansicht der Marktüberwachungsbehörden deutet dies darauf hin, dass die regelmäßigen bundesweiten Überprüfungsaktionen die Händler zunehmend sensibilisieren und zu einer korrekten Kennzeichnung veranlassen.
304 der beanstandeten Händler haben die festgestellten Mängel umgehend und freiwillig behoben (Quote: 79 Prozent). Außerdem haben die Marktüberwa-chungsbehörden in 93 Fällen ein Bußgeldverfahren gegen die Händler eingeleitet.
In Rheinland-Pfalz wurden in 7 Fällen Bußgeldverfahren eingeleitet. In weiteren 9 Fällen wurde aufgrund der Geringfügigkeit der Beanstandungen von weitergehenden Maßnahmen abgesehen.
Im Anhang befinden sich Übersichten des Regierungspräsidiums Tübingen zu den bundesweiten Ergebnissen der Aktion der Marktüberwachungsbehörden zum Energielabel 2017, sowie die Übersichten des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz zu den landesspezifischen Ergebnissen. Dabei ist zu beachten, dass in Rheinland-Pfalz neben den bundesweiten Aktionstagen ganzjährig entsprechende Überwachungen durchgeführt werden.
In Rheinland-Pfalz lag die Beanstandungsquote bei 37,2 Prozent und deckte sich mit den bundesweiten Feststellungen (zum Vergleich: Beanstandungsquote bundesweit 38,1 Prozent).