Nachdem die Firma Dyson Ltd. vor dem Gericht der Europäischen Union die Nichtigkeit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 665/2013 (Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern) beantragt hat und am 08. November 2018 Recht bekam (Rechtssache T-544/13 RENV) erlangte die Nichtigerklärung der Verordnung am 19. Januar 2019 Rechtskraft.
Die Europäische Kommission veröffentlichte hierzu gestern unter der Nummer 2019/C96/08 im Amtsblatt der Europäischen Union eine Mitteilung (ABl. C 96 S. 35).
Diese deckt sich weitestgehend mit der Aussage der Bundesregierung vom 25. Januar diesen Jahres.
Die Mitteilung können Sie hier herunterladen: