Um die Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) einzudämmen, werden derzeit zum Schutze unserer Gesellschaft weitreichende Maßnahmen zur Kontaktreduzierung ergriffen. Betroffen sind hiervon auch die Tätigkeiten der Strom-, Gas-, Wärme-und Wasserversorgungsunternehmen.
Aufgrund vieler Rückfragen hat sich die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) auf folgende einheitlichen Regelungen zur Behandlung von turnusmäßigen Zählerwechsel und Stichprobenverfahren zur Verlängerung der Eichfrist von Versorgungsmessgeräten verständigt.
Informationsblatt zum Thema -Turnusmäßiger Zählerwechsel und Stichprobenverfahren zur Verlängerung der Eichfrist von Versorgungsmessgeräten-