Am Freitag den 25. Januar 2019 hat sich die Bundesregierung auf Ihrer Website (<link https: www.bundesregierung.de breg-de aktuelles kein-energielabel-fuer-staubsauger-1573494 _blank external-link-new-window>Link zur Website) zum Wegfall des EU-Staubsaugerlabels zum 19. Januar 2019 geäußert.
Demnach ist es nicht mehr gestattet, das EU-Effizienzlabel bei Staubsaugern sichtbar beim Verkauf der Geräte zu präsentieren. "Händler müssen auch bereits angebrachte Label unverzüglich von den Staubsaugern entfernen oder so überkleben, dass das Label nicht mehr zu erkennen ist." so die Bundesregierung. Nicht sichtbare Label, die zum Beispiel in der Verpackung beiliegen oder in der Bedienungsanleitung abgedruckt sind, sind davon nicht betroffen.
Das LME RLP als rheinland-pfälzische Marktüberwachungsbehörde für die Bereiche Energieverbrauchskennzeichnungsrecht und Energieverbrauchsrelevante-Produkterecht teilt die Meinung des BMWI. Neue Staubsauger dürfen nicht mehr mit dem EU-Effizienzlabel beworben werden. Dies gilt auch für Angebote im Internet.