Seit November 2012 ist das EU-Reifenlabel verpflichtend für neue PKW-, Leicht-LKW- und LKW-Reifen (nach der Verordnung 1222/2009/EG). Es gibt an, wie gut ein Reifen auf nasser Straße bremst, wie kraftstoffeffizient er ist und wie laut er abrollt. Damit sollen die Kaufentscheidungen der Endnutzer zugunsten von Reifen beeinflusst werden, die sicherer, kraftstoffeffizienter und geräuschärmer sind. Dies wiederum soll die Reifenhersteller dazu animieren, die betreffenden Reifenparameter zu optimieren.
Für LKW-Reifen sind zwar keine Label-Kennzeichnungen auf dem Reifen erforderlich, aber auch bei diesen Reifen müssen die drei genannten Reifenparameter gemessen und auf der Rechnung, im Werbematerial und auf Internetseiten angeben werden, um den Spediteuren und Fuhrparks-Managern eine fundierte Kaufentscheidung zu ermöglichen. Außerdem werden im Rahmen der Förderung des Güterkraftverkehrs (De-Minimis-Beihilfe) seit 2016 LKW-Reifen mit den niedrigsten Energieeffizienzklassen (A bis C) und der geringsten Geräuschentwicklung (eine Schallwelle) gefördert.
Das hat der wdk zum Anlass genommen, gemeinsam mit dem Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz und dem Landeseichamt Sachsen-Anhalt als den zuständigen Marktüberwachungsbehörden [1], bei 31 verschiedenen LKW-Reifentypen zu untersuchen, ob die richtigen Effizienzklassen angeben wurden. Hierbei organisierte der wdk die Auswahl der Reifen und beauftragte die Erstprüfung. Bei der Auswahl der Reifen wurde besonders darauf geachtet, dass Reifen aus allen Preisklassen und einer möglichst großen Anzahl von Herstellern in der Stichprobe vertreten waren. Wichtig war auch, dass 40% der getesteten Produkte von wdk Herstellern stammte und alle Produkte nach De-Minimis förderfähig waren.
Die Erstprüfung der 31 Reifentypen, bei der von jedem Reifen ein Exemplar geprüft wurde, ergab, dass bei neun Reifen die Messergebnisse zu einer schlechteren Effizienzklasse als vom Hersteller oder Importeur angegeben führten.
Die Organisation der Nachprüfung der auffälligen Reifentypen wurde von den beiden Eichbehörden übernommen. Da weder der wdk noch die Eichämter eigene Prüfmöglichkeiten haben, wurden alle Tests von einem unabhängigen, akkreditierten Prüflabor durchgeführt. In der Nachprüfung wurden die auffälligen Reifentypen gemäß der gesetzlichen Vorgaben geprüft. Bei sechs Reifentypen bestätigte sich dabei das nicht gesetzeskonforme Ergebnis der Erstprüfung.
Gegen die Hersteller bzw. Importeure der auffälligen Reifen wurden ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Zusätzlich zu Kostenbescheiden wurden ihnen die Testergebnisse zur Kenntnis gegeben und sie wurden aufgefordert, die in Werbematerial und auf ihren Internetseiten angegebenen Werte abzuändern.
[1] Das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz und das Landeseichamt Sachsen-Anhalt sind zuständige Marktüberwachungsbehörden für den Bereich Produktprüfung nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz bzw. nach der Reifenkennzeichnungsverordnung.