Neue Zuständigkeiten des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz

Ab dem 01. August 2014 ist das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz auch zuständige Behörde für die Marktüberwachung im Bereich der Energieeffizienz und die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Feingehaltsgesetz.

Mit der Veröffentlichung der "Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Mess- und Eichwesens, des Feinghaltswesens und der Energieeffizienz" am 31. Juli 2014, wurden dem Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz (LME-RLP) neue Aufgabenbereiche zugewiesen.

Diese betreffen die Marktüberwachung von Produkten  nach dem Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Recht und nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsrecht.

<link internal-link wird im gleichen browserfenster>Zum Thema Marktüberwachung finden Sie hier weitere Informationen.

Für den Bereich des Gesetzes über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren ist das LME-RLP nunmehr zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

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