Mit der Veröffentlichung der "Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Mess- und Eichwesens, des Feinghaltswesens und der Energieeffizienz" am 31. Juli 2014, wurden dem Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz (LME-RLP) neue Aufgabenbereiche zugewiesen.
Diese betreffen die Marktüberwachung von Produkten nach dem Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Recht und nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsrecht.
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Für den Bereich des Gesetzes über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren ist das LME-RLP nunmehr zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.