Die Pressestelle des Landesamtes hat hierzu eine Pressemitteilung herausgegeben. Sie finden die Pressemitteilung hier.
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Medien, Aktuelles
Pressemitteilung
Entgegen der derzeitigen Darstellungen in den Medien hat das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz nicht untersagt, auf Kundenwunsch halbierte Brote zu verkaufen. Es wurden auch keinerlei Bußgelder festgesetzt. Bäckereien dürfen weiterhin halbierte Brote verkaufen.
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