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Pressemitteilung

Entgegen der derzeitigen Darstellungen in den Medien hat das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz nicht untersagt, auf Kundenwunsch halbierte Brote zu verkaufen. Es wurden auch keinerlei Bußgelder festgesetzt. Bäckereien dürfen weiterhin halbierte Brote verkaufen.

Die Pressestelle des Landesamtes hat hierzu eine Pressemitteilung herausgegeben. Sie finden die Pressemitteilung hier.

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