Nach den §§ 49 Abs. 1 Nr. 2 und 54 Abs. 3 Satz 2 des Mess- und Eichgesetz (MessEG) sind die zuständigen Behörden verpflichtet, Programme für die Metrologische Überwachung (Markt- und Verwendungsüberwachung) auf der Grundlage eines Marktüberwachungskonzeptes aufzustellen, regelmäßig anzupassen und durchzuführen. Das vorliegende Programm enthält Aktionen der aktiven und reaktiven Markt- und Verwendungsüberwachung für das laufende Jahr. Weiterhin werden in diesem Programm auch die Ergebnisse der Metrologischen Überwachung der letzten Jahre dargestellt.
Beide Dateien stehen Ihnen hier zum Download bereit:
<link file:70177 _blank download>Konzept der Metrologischen Überwachung
<link file:130243 _blank download>Programm der Metrologischen Überwachung 2019