Mit der Veröffentlichung der Verordnung zur Neufassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) am 19.02.2025 im Bundesgesetzblatt entfällt die Anzeigepflicht für Personen, die messtechnische Kontrollen an medizinischen Messgeräten nach Anlage 2 der MPBetreibV durchführen wollen. Der entsprechende Absatz wurde ersatzlos gestrichen. Damit ist es auch für bestehende MTK-Dienste nicht mehr notwendig, dem Landesamt für Mess- und Eichwesen Änderungen im Personal mitzuteilen.
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Bürokratieentlastung
Wegfall der Anzeigepflicht für MTK-Dienste
Änderungen der MPBetreibV zum 20. Februar 2025.

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